Fleisch und Wurst

Schaffhauser Bratwurst?

Der Bund will den Ruf der St. Galler Bratwurst und deren Originalität schützen. Künftig soll diese spezielle Wurst nur noch in Ostschweizer Kantonen hergestellt werden dürfen.

Die Quelle stellt die Frage nach der Schaffhauser Bratwurst nur im Titel. Der übernommene Artikel handelt allein von der St. Galler Bratwurst.

Ursprungsbezeichnung wird registriert

Die «St. Galler Bratwurst» und die «St. Galler Kalbsbratwurst» sollen nur noch in vier Kantonen produziert werden:

  • St. Gallen
  • Thurgau
  • Appenzell Innerrhoden
  • Appenzell Ausserrhoden

Zudem müssen die Metzger ein Pflichtenheft einhalten und sich zertifizieren lassen. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat das Gesuch um Registrierung der geschützten geographischen Angabe veröffentlicht.

Kein Ausweichen auf die Olma-Bratwurst

Wie eine Sprecherin des Bundesamtes erklärte, soll die geschützte Angabe auch nicht mit der Bezeichnung «Olma-Bratwurst» umgangen werden können. Die Ostschweizer Metzgermeister haben deshalb mit den Olma Messen in St. Gallen vertraglich vereinbart, dass nur die «St. Galler Bratwurst» auch «Olma-Bratwurst» genannt werden darf.

Einsprachen sind möglich

Gegen das im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlichte Eintragungsgesuch können Kantone sowie Personen mit schutzwürdigem Interesse Einsprache erheben. Die Einsprachefrist beträgt drei Monate.

Was in der St. Galler Bratwurst steckt

Hauptbestandteile der St. Galler Bratwurst, deren geschichtliche Entwicklung bis ins Mittelalter zurückgeht, sind Kalbs- und Schweinefleisch aus der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein sowie Milch. Beträgt der Kalbfleischanteil bezogen auf den gesamten Fleischanteil mehr als 50 Prozent, darf auch der Name «St. Galler Kalbsbratwurst» verwendet werden.

15 Produkte vom Bund geschützt

Traditionelle landwirtschaftliche Produkte können in der Schweiz mit der geschützten geographischen Angabe oder der geschützten Ursprungsbezeichnung geschützt werden. Zum Zeitpunkt des Artikels zählte das Bundesregister 15 Produkte mit Ursprungsbezeichnung und sechs mit geographischer Angabe. Dazu gehören etwa das Bündnerfleisch, der Emmentaler oder der Saucisson vaudois.

Die Quelle ist undatiert. Der Stand des Verfahrens und die Zahl der geschützten Produkte dürften veraltet sein.

NZZ: St. Galler Bratwurst Schutz